Von uns ausgewertete und festgestellte Verdachtspunkte/Anomalien werden händisch oder mittels sprenggeschütztem Bagger geöffnet und auf Kampfmittel überprüft. Dies erfolgt stets mit höchster Vorsicht und ausschließlich mit geschulten Fachpersonal (Inhaber §20SprengG).
Nicht handhabungs- und transportsichere Munition wird der entsprechenden Behörde gemeldet und ggf. mithilfe des staatlichen Kampfmittelräumdienstes entschärft oder kontrolliert gesprengt.